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V.i.S.d.P.: Jo Berlien

 

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Fotos: © Sabina Paries
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Rechtsgrundlagen für diese Ausnahme sind Artikel 5 Grundgesetz, Artikel 11 der Charta der Grundwerte der Europäischen Union sowie Artikel 85 der Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit Bestimmungen des deutschen Rechts, u.a. Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie sowie Bestimmungen im Landespressegesetz Baden-Württemberg, nach Maßgabe der diesbezüglichen Rechtsprechung.

 

Selbstverständlich beachte ich bei meiner Arbeit das journalistische Datengeheimnis und achte auf ein angemessenes Datenschutzniveau bei der Organisation und Technik der Verarbeitung personenbezogener Daten. Sollten Sie der Auffassung sein, dass die Verbreitung von Bildaufnahmen Ihrer Person oder von Ihnen vertretenen Angehörigen gegen ihre berechtigten Interessen verstößt, können Sie mir das gerne mitteilen, Ihr Anliegen wird selbstverständlich geprüft.